Von-Willebrand-Krankheit
Die von-Willebrand-Krankheit (vWD) ist die häufigste vererbte Blutgerinnungsstörung beim Hund. Sie wird durch einen Mangel oder eine Fehlfunktion des von-Willebrand-Faktors (vWF) verursacht, der für die primäre Hämostase (Blutungsgerinnung) essenziell ist. Man unterscheidet drei Typen: Typ 1 (quantitativer Mangel, am häufigsten, meist mild), Typ 2 (qualitativer Defekt, schwerer) und Typ 3 (völliges Fehlen, am schwersten). Für viele Rassen stehen Gentests zur Verfügung.
- 1.5 %
- Häufigkeit
- 100 – 2.000 €
- Behandlungskosten
- Gut
- Prognose
Überblick
Die von-Willebrand-Krankheit (vWD) ist die häufigste vererbte Blutgerinnungsstörung beim Hund. Sie wird durch einen Mangel oder eine Fehlfunktion des von-Willebrand-Faktors (vWF) verursacht, der für die primäre Hämostase (Blutungsgerinnung) essenziell ist. Man unterscheidet drei Typen: Typ 1 (quantitativer Mangel, am häufigsten, meist mild), Typ 2 (qualitativer Defekt, schwerer) und Typ 3 (völliges Fehlen, am schwersten). Für viele Rassen stehen Gentests zur Verfügung.
Symptome
Betroffene Rassen
Diagnose
- vWF-Antigen-Test (vWF:Ag)
- Genetischer Test (für viele Rassen verfügbar)
- Schleimhautblutungszeit
- Blutbild
- Gerinnungsprofil
Behandlung
Konservativ
- Vermeidung von Verletzungsrisiken
- Praoperative Planung
Medikamentös
- Desmopressin (DDAVP) - nur bei Typ 1
- Kryopräzipitat oder Frischplasma (bei Blutungen)
- Tranexamsäure (Antifibrinolytikum)
- Keine NSAIDs oder Aspirin
Behandlungskosten
Prävention
- Genetischer Test vor der Zucht (PFLICHT)
- Zuchtausschluss von Trägern (Typ 2 und 3)
- Kontrollierte Verpaarung (Typ 1)
Ist dein Hund gegen Von-Willebrand-Krankheit abgesichert?
Wir prüfen, ob deine Police Von-Willebrand-Krankheit abdeckt, und was ein Tarifwechsel bringen würde. Kostenlos, ohne Verpflichtung.
- Kostenlos und unverbindlich
- Antwort meist am selben Werktag
- Ungebundener Versicherungsmakler nach §34d Abs. 1 Nr. 2 GewO
Einfach. Persönlich. Digital.
100+ Versicherer im Vergleich. Kostenlos, ungebunden, immer an deiner Seite. Wir beraten dich als ungebundener Versicherungsmakler nach §34d Abs. 1 Nr. 2 GewO – vergütet über die Courtage der Versicherer.
- Berufsunfähigkeit
- Haftpflicht
- Altersvorsorge
- Krankenversicherung
- Rechtsschutz
- und mehr